Vereinsordnungen

Gemäß § 8 der Satzung ist die Mitgliederversammlung ermächtigt Vereinsordnungen zur Regelung vereinsinterner Abläufe zu erlassen, zu verändern oder aufzuheben.
Die Vereinsordnungen sind nicht Bestandteil der Satzung.

Münster, 11.03.2015

Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtung der Mitglieder. Sie kann nur durch die Mitglierderversammlung geändert werden.

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Künftige Mitgliederversammlungen können auch als virtuelle Versammlungen einberufen werden, an der Mitglieder ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation teilnehmen und ihre anderen Mitgliederrechte ausüben müssen (virtuelle Mitgliederversammlung).

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