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Vereinsordnung zu virtuellen Mitgliederversammlungen

Künftige Mitgliederversammlungen können auch als virtuelle Versammlungen einberufen werden, an der Mitglieder ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation teilnehmen und ihre anderen Mitgliederrechte ausüben müssen (virtuelle Mitgliederversammlung).

Ob eine Mitgliederversammlung rein virtuell durchgeführt wird, entscheidet der Vorstand und gibt diese Entscheidung mit der Einladung zur Mitgliederversammlung bekannt.

Gleichzeitig wird mitgeteilt, wie die Mitglieder ihre Rede-, Antrags- und Stimmrechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können (technische Voraussetzungen).

Mitgliederversammlung 5.12.2023, online und Bonn


zusätzliche Hinweise