QGIS-DE e.V. — ordentliche Mitgliederversammlung 2023 — Anlage zur Einladung

TOP 9 Antrag zur Verabschiedung einer "Vereinsordnung zu virtuellen Mitgliederversammlungen"

TOP 9 Antrag zur Verabschiedung einer "Vereinsordnung zu virtuellen Mitgliederversammlungen"

Die Mitglieder des QGIS-DE e.V. sind weit über Deutschland verteilt, so dass es offensichtlich erscheint Vereinsversammlungen (auch) online abzuhalten. Hybride Veranstaltungen, die per Gesetz bereits möglich sind, bedeuten in der Durchführung jedoch auch einen komplizierten, doppelten Aufwand.

Gemäß § 8 der Satzung ist die Mitgliederversammlung ermächtigt Vereinsordnungen zur Regelung vereinsinterner Abläufe zu erlassen, zu verändern oder aufzuheben. Der Vorstand des QGIS-DE e.V. schlägt daher vor, dass die Mitgliederversammlung in Übereinstimmung mit § 32 Abs. 2 Satz 2 BGB (geändert durch das Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht vom 14. März 2023) eine Vereinsordnung beschließen möge, die dem Vorstand die Einberufung rein virtueller Mitgliederversammlungen erlaubt.

Beschlussvorlage:

Anlage zum Protokoll — Die Mitgliederversammlung beschließt folgende

Vereinsordnung zu virtuellen Mitgliederversammlungen

  • Vereinsordnungen zur Regelung vereinsinterner Abläufe können Gemäß § 8 der Satzung durch die Mitgliederversammlung erlassen, verändert oder aufgehoben werden.
  • Sie sind nicht Bestandteil der Satzung.
  • Diese Vereinsordnung erlaubt dem Vorstand die Einberufung rein virtueller Mitgliederversammlungen.

Künftige Mitgliederversammlungen können auch als virtuelle Versammlungen einberufen werden, an der Mitglieder ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation teilnehmen und ihre anderen Mitgliederrechte ausüben müssen (virtuelle Mitgliederversammlung).

Ob eine Mitgliederversammlung rein virtuell durchgeführt wird, entscheidet der Vorstand und gibt diese Entscheidung mit der Einladung zur Mitgliederversammlung bekannt.

Gleichzeitig wird mitgeteilt, wie die Mitglieder ihre Rede-, Antrags- und Stimmrechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können (technische Voraussetzungen).


zusätzlich Informationen: